Pilgerausweis beantragen

Für den Jakobsweg benötigen Sie einen Credential. Auf jedem anderen Pilgerweg können Sie einen neutralen Pilgerausweis nutzen.

!!WICHTIGE INFORMATION!!

Bis einschließlich 16. Juni ist die Pilgerstelle nicht besetzt. In dieser Zeit können keine Pilgerausweise ausgestellt werden. Sollte Ihre Pilgerreise vor dem 23. Juni starten, können sie sich einen Pilgerausweis im Punctum (Liebfrauenstr. 2, 60313 Frankfurt) abholen.

Ansonsten bearbeiten wir Ihren Antrag gerne ab dem 17. Juni wieder. Bitte kalkulieren Sie hier aber auch immer ein paar Tage für den Postversand mit ein.

Alle Angaben die Sie hier machen, werden nur zur Ausstellung des Pilgerausweises an uns übermittelt. Ihre Daten werden darüber hinaus nicht weiter verarbeitet und nach Ausstellung des Ausweises wieder gelöscht. Alle Angaben mit einem * sind notwendig.

Für die Ausstellung und Zusendung des Pilgerpasses bitten wir um Überweisung eines Unkostenbeitrags in Höhe von 6 € pro Pass. Die Pilgerstelle im Bistum Limburg leitet davon zwei Euro an die Hessische St. Jakobusgesellschaft e.V. in Frankfurt für deren Arbeit weiter.

Downloads

Persönliche Angaben:

Angaben zum Pilgerweg:

Bitte ankreuzen

Informationen zum Pilgerpass (Pilgerausweis/Credencial)

Der Pilgerpass kann von allen Personen beantragt werden, die eine Pilgerreise unternehmen. Üblicherweise begeben sich die Pilgernden zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf den Weg. Hin und wieder machen sie sich aber auch mit dem Pferd oder Esel auf den Weg.

Der Pilgerpass greift die Tradition der frühen Pilgernden auf, die sich mit einem Empfehlungsschreiben oder einem Geleitbrief auf den Weg machten. Der Pilgerpass weist die Pilgernden als solche aus und er erhält traditionell, an vielen Orten, gastfreundliche Aufnahme entlang des Weges.

Die Inhaber eines Pilgerpasses verpflichten sich zu einer angemessenen Verhaltensweise auf dem Weg und in den Herbergen. Pilgernde nehmen ihre Verantwortung für die Schöpfung an und versuchen auch unterwegs einen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung zu leisten.

Informationen für Jakobspilgernde mit Ziel Santiago de Compostela:

Um in Santiago eine „Compostela“ (traditionelles Dokument, das die Pilgerreise nach Santiago de Compostela beglaubigt) zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Pilgernden die letzten 100 km zu Fuß beziehungsweise die letzten 200 km per Fahrrad weder unterbrochen, noch teilweise mit dem Auto, zurückgelegt hat. Die zweite Voraussetzung ist, dass die Pilgernden sich die Wegstrecke im Pilgerpass mindestens einmal täglich bei einer offiziellen Anlaufstelle entlang des Pilgerwegs durch Datum, Stempel und Unterschrift dokumentieren lassen. Insbesondere auf der letzten Wegstrecke bis Santiago (die letzten 100 km für Fußpilgernde, 200 km für Radpilgernde) ist es empfehlenswert die Wegstrecke mit zwei Stempeln am Tag dokumentieren zu lassen.

Personen, die in Begleitfahrzeugen an einer Pilgerreise teilnehmen, können keinen Pilgerpass (Credencial) beantragen.

Allgemeine Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass ein eigener Antrag für jeden Pilgernden stellen muss.

Für die Ausstellung und Zusendung des Pilgerpasses bitten wir um Überweisung des Unkostenbeitrags in Höhe von 6 € pro Pass. Die Pilgerstelle im Bistum Limburg leitet davon
2 € an die Hessische St. Jakobusgesellschaft e.V. in Frankfurt für deren Arbeit weiter.

Bitte veranlasse die Überweisung auf das Konto des Bischöflichen Ordinariates Limburg bei der Commerzbank AG Limburg, IBAN: DE08 5114 0029 0370 0010 00, BIC: COBADEFFXXX mit dem Vermerk: zu Gunsten 414005-1100002192-100082 (bitte unbedingt angeben).

Den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag bitte rechtzeitig vor Antritt der Pilgerreise per Brief oder E-Mail oder durch absenden des obigen Online-Formulares an die nachfolgende Adresse senden:
Pilgerstelle im Bistum Limburg
Roßmarkt 4,
65549 Limburg/Lahn
E-Mail: pilgerstelle@bistumlimburg.de

 

Zum Anfang der Seite springen