Alle Angaben die Sie hier machen, werden nur zur Ausstellung des Pilgerausweises an uns übermittelt. Ihre Daten werden darüber hinaus nicht weiter verarbeitet und nach Ausstellung des Ausweises wieder gelöscht. Alle Angaben mit einem * sind notwendig.
Für die Ausstellung und Zusendung des Pilgerpasses bitten wir um Überweisung eines Auslagenersatzes in Höhe von sechs Euro pro Pass. Die Pilgerstelle im Bistum Limburg leitet davon zwei Euro an die Hessische Jakobusgesellschaft in Frankfurt für deren Arbeit weiter.
Informationen zum Pilgerpass (Pilgerausweis/Credencial)
Der Pilgerpass kann von allen Personen beantragt werden, die eine Pilgerfahrt unternehmen. Üblicherweise begeben sich die Pilger:innen zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf den Weg. Hin und wieder machen sich aber auch Pilger:innen mit dem Pferd oder Esel auf den Weg.
Der Pilgerpass greift die Tradition der frühen Pilger:innen auf, die sich mit einem Empfehlungsschreiben oder einem Geleitbrief auf den Weg machten. Der Pilgerpass weist den Pilger:innen als solchen aus und er erhält traditionell, an vielen Orten, gastfreundliche Aufnahme entlang des Weges.
Die Inhaber eines Pilgerpasses verpflichten sich zu einer angemessenen Verhaltensweise auf dem Weg und in den Herbergen. Pilgernde nehmen ihre Verantwortung für die Schöpfung an und versuchen auch unterwegs einen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung zu leisten.
Informationen für Jakobspilger mit Ziel Santiago de Compostela:
Um in Santiago eine „Compostela“ (traditionelles Dokument, das die Pilgerfahrt nach Santiago de Compostela beglaubigt) zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Pilger/die Pilgerin die letzten 100 km zu Fuß beziehungsweise die letzten 200 km per Fahrrad weder unterbrochen, noch teilweise mit dem Auto, zurückgelegt hat. Die zweite Voraussetzung ist, dass der Pilger/die Pilgerin sich die Wegstrecke im Pilgerpass mindestens einmal täglich bei einer offiziellen Anlaufstelle entlang des Pilgerwegs durch Datum, Stempel und Unterschrift dokumentieren lässt. Insbesondere auf der letzten Wegstrecke bis Santiago (die letzten 100 km für Fußpilger:innen, 200 km für Radpilger:innen) ist es empfehlenswert die Wegstrecke mit zwei Stempeln am Tag dokumentieren zu lassen.
Personen, die in Begleitfahrzeugen an einer Pilgerfahrt teilnehmen, können keinen Pilgerpass (Credencial) beantragen.
Allgemeine Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass jede:r Pilger:in einen eigenen Antrag stellen muss.
Für die Ausstellung und Zusendung des Pilgerpasses bitten wir um Überweisung des Auslagenersatzes in Höhe von 6,- Euro pro Pass. Die Pilgerstelle im Bistum Limburg leitet davon
2,- Euro an die Hessische Jakobusgesellschaft in Frankfurt für deren Arbeit weiter.
Bitte veranlassen Sie die Überweisung auf das Konto des Bischöflichen Ordinariates Limburg bei der Commerzbank AG Limburg, IBAN: DE08 5114 0029 0370 0010 00, BIC: COBADEFFXXX mit dem Vermerk: zu Gunsten 414005-1100002192-100082 (bitte unbedingt angeben).
Den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag bitte rechtzeitig vor Antritt der Pilgerreise per Brief, E-Mail oder Fax oder durch absenden des obigen Online-Formulares an die nachfolgende Adresse senden:
Pilgerstelle im Bistum Limburg
Roßmarkt 4, 65549 Limburg/Lahn
Fax: 06431/28113-453 // E-Mail: pilgerstelle@ bistumlimburg .de